Versicherungsteuer

Versicherungsteuer
Ver|sị|che|rung|steu|er:

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Versicherungsteuer,
 
eine Sonderumsatzsteuer auf die Zahlung von Versicherungsentgelten (Prämien, Beiträge; Versicherungsteuergesetz in der Fassung vom 10. 1. 1996). Der Steuersatzbeträgt allgemein 16 % der Prämie, 14 % bei Hausratversicherung und 13,75 % bei Gebäudeversicherung mit Feueranteil, 11 % bei Feuerversicherung, 3 % bei Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr, 2 % bei Schiffskaskoversicherung und 0,2 ‰ bei Hagelversicherung. Steuerschuldner ist der Versicherungsnehmer; die Steuer ist für seine Rechnung vom Versicherer zu entrichten. Steuerfrei sind u. a. Rück-, Lebens-, Kranken- und die gesetzlichen Sozialversicherungen. Das dem Bund zustehende Aufkommen der Versicherungsteuer betrug 2000 14,2 Mrd. DM.
 
In Österreich erhebt der Bund eine ähnlich geregelte Versicherungsteuer. Der Steuersatz beträgt bei Krankenversicherungen 1 %, bei Alters-, Hinterbliebenen- und Invaliditätsversorgung im Sinne des Pensionskassengesetzes 2,5 %, bei Lebensversicherungen 4 % und bei sonstigen Versicherungen 11 %. - In der Schweiz erhebt der Bund im Rahmen der Stempelsteuern eine Abgabe auf Versicherungsprämienrechnungen.

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Ver|sị|che|rungs|steu|er, (Steuerw.:) Versicherungsteuer, die: auf bestimmte Versicherungsverträge erhobene Steuer.
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Ver|sị|che|rung|steu|er:Versicherungssteuer.

Universal-Lexikon. 2012.

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